ERST- UND ZWEITSTIMME
Bei jeder Bundestagswahl haben alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, genau zwei Stimmen zu vergeben:
Mit der sogenannten „ERSTSTIMME“ wählen Sie Ihre/n Wahlkreisabgeordnete/n – d.h. diejenige Person, die Ihre Region in der kommenden Legislaturperiode im Deutschen Bundestag in Berlin vertreten soll. Alle zur Wahl stehenden Direktkandidatinnen und –kandidaten sind auf der linken Seite des Stimmzettels namentlich aufgeführt. Sie dürfen nur ein einziges Kreuz hinter einem der dort stehenden Namen machen. Wer die meisten Stimmen erhält, ist gewählt.
Mit der sogenannten „ZWEITSTIMME“ wählen Sie darüber hinaus eine der zur Wahl stehenden Parteien – und entscheiden so über das künftige Kräfteverhältnis der Parteien im Parlament. Sie dürfen nur eine der auf dem Stimmzettel rechts aufgeführten Parteien ankreuzen.
Ihre persönliche Wahlbenachrichtigungskarte erhalten Sie bereits vier bis sechs Wochen vor der Wahl per Post an die Adresse Ihres Erstwohnsitzes zugeschickt. Hierauf können Sie ebenfalls erkennen, in welchem Wahllokal Sie zwischen 08:00 und 18:00 Uhr Ihre beiden Kreuze auf dem Stimmzettel machen können.
BRIEFWAHL UND DIREKTWAHL
Wenn Sie wissen, dass Sie am Wahltag keine Zeit haben werden, ins Wahllokal zu gehen, weil Sie z.B. arbeiten müssen oder aber im Urlaub sind, dann haben Sie zwei Möglichkeiten, bereits vorab ihre Stimme abzugeben: Die BRIEFWAHL und die DIREKTWAHL.
Auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte finden Sie den Antrag auf BRIEFWAHL. Mit diesem können Sie Ihre BRIEFWAHLunterlagen einfach postalisch bei Ihrem zuständigen Wahlamt anfordern.
Anschrift: Stadt Essen, Wahlamt, Kopstadtplatz 10, 45111 Essen
E-Mail: briefwahl@nullessen.de
Telefon: 0201 – 88-12 34 5
Fax: 0201 – 88-12 01 2
Öffnungszeiten: MO – DO 08:30 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 15:00 Uhr; FR 08:30 bis 12:30 Uhr
Wenn Sie nicht warten wollen, bis Ihnen die Wahlbenachrichtigungskarte zugeschickt wird, können Sie bereits jetzt einen formlosen Brief – in dem Sie Namen, Vornamen, Geburtsdatum sowie Ihre aktuelle Anschrift angeben – oder ein gleichlautendes Fax bzw. eine E-Mail an das Wahlamt schicken, um die Zusendung Ihrer BRIEFWAHLunterlagen anzufordern.
In beiden Fällen werden Ihnen die BRIEFWAHLunterlagen rechtzeitig per Post zugeschickt. Eine möglichst frühzeitige Antragsstellung ist dringend zu empfehlen. Spätester Zeitpunkt für die Beantragung der BRIEFWAHL ist der Freitag vor der Wahl, 18:00 Uhr.
Eine weitere Möglichkeit zur Beantragung der BRIEFWAHLunterlagen bietet unsere Stadt Essen ONLINE. Diese wird allerdings erst ca. fünf Wochen vor der Wahl eingerichtet.
Nach Erhalt der BRIEFWAHLunterlagen können Sie jederzeit Ihre Stimme abgeben. Hierzu füllen Sie den Ihnen zugeschickten amtlichen Stimmzettel bitte ordnungsgemäß aus und folgen Sie den Hinweisen auf dem Ihren Unterlagen beiliegenden Merkblatt unbedingt ganz genau. Wenn Sie alles erledigt haben, schicken Sie den Wahlbrief ganz einfach per Post zurück – innerhalb Deutschlands kostenfrei.
WICHTIG: Der Wahlbrief muss rechtzeitig zurückgeschickt werden, damit er im Wahlamt spätestens am Wahltag, 18:00 Uhr vorliegt. Deshalb gilt: Senden Sie Ihren Wahlbrief mindestens drei Werktage vor der Wahl ab, damit Sie sicher sein können, dass dieser pünktlich ankommt.
Ab drei Wochen vor der Wahl können Sie übrigens auch schon DIREKT wählen gehen – in Ihrem Wahlamt (s.o.) unter Vorlage Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte. Ab diesem Zeitpunkt stehen im Essener Rathaus schon die Wahlkabinen bereit, in denen Sie DIREKT vor Ort Ihre Stimme abgeben können.
NUR WER WÄHLT, ZÄHLT
Egal wann und wie – bitte geben Sie Ihre Stimme ab und gehen Sie zur Wahl. Entweder am Wahlsonntag im Wahllokal, per Brief oder aber vorab im Wahlamt. Informieren Sie auch Ihre Freunde und Bekannte über die Möglichkeiten, an der Wahl teilzunehmen. Jeder kann und jeder soll mitmachen, denn nur so bleibt die Entscheidung über die politische Zukunft unseres Landes nicht etwa Anderen überlassen.