Statement zur Entscheidung der Schiedskommission im Parteiordnungsverfahren gegen Gerhard Schröder

Anfang März gehörte unser SPD-Ortsverein zu den ersten vier Gliederungen in Deutschland, welche ein entsprechendes Parteiordnungsverfahren beantragt hat. Dieses wurde kurze Zeit später auch als formgerecht korrekt angesehen und entsprechend zugelassen.

Am 14. Juli wurde, nach zweimaliger Verschiebung, fristgerecht zur mündlichen Verhandlung nach Hannover eingeladen. Unser Vorsitzender Ali Kaan Sevinc hat unseren Ortsverein hierzu vor Ort vertreten.

Bis hierhin ist bereits unsere Antragsstellung ein großer Erfolg! Wir haben als eines von mehreren tausend Gliederungen in Deutschland diese schwierige Entscheidung gefasst und es so weit vorangetrieben, natürlich wie weit es die Satzung der Partei zu diesem Zeitpunkt zulässt. Es ist eine Botschaft mit einer klaren Haltung von uns aus an unsere Mitglieder wie die Bevölkerung ausgegangen: So ein Verhalten darf in der SPD nicht toleriert werden, Gerhard Schröder gehört aus der SPD ausgeschlossen und dazu stehen wir als SPD-Ortsverein Essen-Frohnhausen/Altendorf!

Gerhard Schröder ist zur oben genannten Verhandlung nicht erschienen, eine Vertretung hat er ebenfalls nicht entsandt.

Im Lichte der nun getroffenen Entscheidung der Schiedskommission zeigen wir uns enttäuscht über dieses Votum, sind aber nicht überrascht davon. Wir haben mit allen anwesenden antragsstellenden Gliederungen in verschiedenen Etappen in der Verhandlung deutlich begründet und auch kundgetan, wieso ein Parteiausschluss entsprechend kommen muss.

„Für uns als SPD-Ortsverein Essen-Frohnhausen/Altendorf hat sich an unserer bereits Anfang März formulierten klaren Haltung, wie oben ebenso formuliert und auch mit Blick auf die heutige Entscheidung der Schiedskommission, nichts verändert. Daran halten wir fest! Deshalb werden wir nun die weiteren Schritte prüfen, abwägen und pragmatisch dann entscheiden“, so unser Vorsitzender Ali Kaan Sevinc.

Die antragsstellenden Gliederungen haben nun vierzehn Tage Zeit Berufung gegen diese Entscheidung einzulegen und dann weitere vierzehn Tage Zeit diese entsprechend zu begründen.

Wir werden nun als SPD-Ortsverein Essen-Frohnhausen/Altendorf in unseren Gremien tagen, uns auch mit den anderen antragsstellenden Gliederungen kurzschließen und dann zeitnah eine Entscheidung bekanntgeben, wie es nun konkret weitergeht.