Wir halten Wort! Parteiordnungsverfahren für den Parteiausschluss von Gerhard Schröder ist eingeleitet und auf den Weg gebracht!

Vor einiger Zeit haben wir als Vorstand, aber auch die gesamte Mannschaft vor Ort auf unserer strategischen Klausurtagung in Darup im Münsterland als SPD Frohnhausen/Altendorf, einstimmig für den Antrag zur Prüfung eines Verfahrens zum Parteiausschluss von Gerhard Schröder gestimmt und diesen korrekt beantragt.

Wir haben Wort gehalten!

Jetzt ist es in der Tat soweit – Das Parteiordnungsverfahren, so heißt es statutrechtlich nach der gültigen Satzung der SPD korrekt, für den Parteiausschluss von Gerhard Schröder wird, u.a. auch durch unseren Antrag hin, eingeleitet!

Das ist kein Triumph, dass wollen wir betonen, sondern es ist ganz klar: Wir haben Wort gehalten und das, was wir unseren Mitgliedern wie den Menschen vor Ort versprochen haben, eingehalten – Das ist klare Haltung!

Ein weitrechende Entscheidung mit klarer Haltung!

Es erfüllt uns mit Demut, aber auch mit dem nötigen Selbstbewusstsein, dass wir einerseits diese Entscheidung getroffen haben, die keine leichte Sache darstellt, sondern äußerst abgewogen wurde, die formalen Aspekte bisher von Seiten unseres Ortsvereins alle erfüllt wurden (es wurden bereits entsprechende Anträge abgelehnt, unseres wurde zugelassen!) und nun dieses Verfahren eingeleitet wird.

Die weitere Verfahrensweise

In Kürze wird ein Termin seitens der Schiedskommission angesetzt für ein mündliches Verfahren. Mittlerweile haben sich dem Parteiordnungsverfahren vierzehn SPD-Gliederungen (Stand 26.04.2022) angeschlossen. Dabei sind Ortsvereine, Kreis- und Stadtverbände aus ganz Deutschland. Anfangs waren es mit uns insgesamt vier Gliederungen gewesen.

Über die weitere Verfahrensweise werden wir Euch und Sie natürlich weiter informieren.